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09. 10. 2011

PILTZ: Programmiersprache für die Sicherheitsbehörden muss das Grundgesetz sein

BERLIN. Zu Vorwürfen des Chaos Computer Clubs, dass der sog. Bundestrojaner gesetzliche Vorschriften verletze, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Die FDP-Bundestagsfraktion erwartet von der Bundesregierung eine umfassende und zügige Prüfung der Vorwürfe und einen Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Dazu gehört eine unabhängige Prüfung der Software durch einen Sachverständigen. Bis zur abschließenden Klärung der Vorwürfe darf solche Software nicht eingesetzt werden.
Auch wenn die FDP-Bundestagsfraktion grundsätzlich davon ausgeht, dass sich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland strikt an die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere innerhalb der Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, halten, sind die Vorwürfe besorgniserregend. Die Bedenken, die die FDP-Bundestagsfraktion von Anfang an bezüglich des Einsatzes von Spionagesoftware hatte, werden dadurch bestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat unzweideutig verlangt, dass die technische Funktionalität der sog. Quellen-Telekommunikations-Überwachung auf Telekommunikationsinhalte beschränkt sein muss. Darüber hinaus gehende Möglichkeiten wie die Manipulation von Dateien sind schon verfassungsrechtlich unzulässig. Aber auch praktisch hilft es den Sicherheitsbehörden nicht, wenn Zweifel daran bestehen, ob die sichergestellten Daten originär von dem überwachten System stammen oder durch den Eingriff den Behörden oder Dritten erst auf das System gelangt sind.
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme setzt strikte Grenzen für den Einsatz von Schnüffelsoftware. Dieses neue IT-Grundrecht darf nicht unter die Räder geraten. Die Programmiersprache für die Sicherheitsbehörden muss das Grundgesetz sein.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
905-Piltz-Programmiersprache_fuer_die_Sicherheitsbehoerden_muss_das_Grundgesetz_sein.pdf (2011-10-09, 96.25 KB)


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